„Obiges heißt Anno 1539“
Zur Entstehung der Buxtehuder Schützengilde
Bernd Utermöhlen, Stadtarchivar
Die Buxtehuder Schützengilde entstand im 16. Jahrhundert. Dies ist belegt in der von der Gilde geführten Chronik, dem so genannten „Schweinsledernen Band“, einem in Schweinsleder eingebundenen hochformatigen Buch mit 314 Seiten. Als im Jahr 1909 alle Seiten vollgeschrieben waren, wurde es mit seinem schweinsledernen Einband und zusätzlichen 200 neuen Seiten in ein neues Buch eingebunden, das in goldenen Lettern den Titel trägt: „Schützenchronik der Stadt Buxtehude“. Der Name „Schweinslederner Band“ blieb aber weiter in Gebrauch. Die Chronik enthält gleich zu Beginn die Schützenordnung von 1594 und ab Seite 74 auch die Vogelschuss-ordnung von 1609. Dies sind die grundlegenden Satzungen der Gilde. Alle Mitglieder der Gilde von 1694 bis 1945 sind hierin namentlich eingetragen, wie auch die Namen der Schützenkönige. Gelegentlich werden die Schützenfeste ausführlicher beschrieben oder besondere Ereignisse erwähnt. Als sich die Schützengilde 1949 neu gründete, führte man die Eintragungen nicht fort, sondern ging zur modernen Protokoll- und Aktenführung über.
Oben auf der ersten Seite des Schweinsledernen Bandes, einem Vorblatt, steht in einer nicht klar leserlichen Handschrift des 16. Jahrhunderts die Jahreszahl 1539, darunter in einer Handschrift des 19. Jahrhunderts in zwei Zeilen: „Obiges heißt A[nn]o 1539“. Zur Bestätigung hat ein weiterer Schreiber einen blauen Schrägstrich daran gesetzt und daneben die Jahreszahl 1876 geschrieben. Dies sind Spuren des Nachdenkens über die Jahreszahl 1539, die zumindest die Herstellung des Schweinsledernen Bandes datieren könnte. Da man davon ausging, dass die Schützengilde älter ist als die Schützenordnung von 1594, die eher am Ende des Entstehungsprozesses steht, entschied man sich dafür, 1539 als Gründungsdatum der Schützengilde anzunehmen. Hatte man 1794 mit Bezug auf die Schützen-ordnung von 1594 das 200-jährige Bestehen der Gilde gefeiert, ging man im
19. Jahrhundert dazu über, die Jubiläen nach dem früheren Datum zu berechnen. So feierte man vor 100 Jahren ganz groß das 375-jährige Bestehen der Schützengilde und hielt den Festzug sogar in einem Film fest.
Wie ist nun die Schützengilde in Buxtehude entstanden?
Im Jahre 1285 gründete der Bremer Erzbischof Giselbert von Brunkhorst die Stadt Buxtehude. Sie war „seinerzeit die modernste Hafengründung auf deutschem Boden“1 und bot den ansässigen Fernhändlern, Kaufleuten und Handwerkern beste Voraussetzungen für einen raschen wirtschaftlichen Aufstieg. Seit 1363 war die Stadt nachweislich in der Hanse aktiv.2 Aber Erzbischof Giselbert verfolgte mit der Stadtgründung zunächst vor allem militärisch-strategische Ziele, bildete doch die Este bei Buxtehude seit 1236 die Grenze zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, die es zu sichern galt. Auch konnten vom neuen Stützpunkt aus die aufrührerischen Marschbauern im Alten Land unter Kontrolle gehalten werden. Daher hatte sich der Erzbischof in der Südwestecke der Stadt ein großes Grundstück für eine Burg, den späteren Amtshof und Sitz des erzbischöflichen Vogts, vorbehalten. Heute steht auf diesem Grundstück die Kähler-Villa. In der Nähe des Moortores, am Westviver und beim Geesttor lagen Adelshöfe. Dort hatten adlige Dienstmannen des Erzbischofs ihren Sitz, die jederzeit als bewaffnete Mannschaft die Stadt verteidigen und in militärischen Auseinandersetzungen eingreifen konnten.3 Der Name Ritterstraße geht auf diese ursprüngliche Situation zurück. Neben den berufsmäßigen Kämpfern standen die Bürger zur Verteidigung bereit, sodass die Stadt umgeben vom Stadtgraben, dem Viver, und einem bis etwa 1400 geschlossenen Mauerring im Mittelalter nahezu uneinnehmbar war und Belagerungen wie z. B. 1420 und 1499 scheiterten. Nach einer sagenhaften Überlieferung konnten auch Klaus Störtebeker und seine Vitalienbrüder Buxtehude nicht einnehmen. Bei dem Versuch eines Überfalls von der Wasserseite sollen sich die Seeräuber „blutige Köpfe geholt“ haben, da die Mannschaft des Marschtorzwingers aufgepasst hatte.4 Wenn diese Erzählung einen historischen Kern hat, könnte sich der Vorfall nach 1395 abgespielt haben, als sich die Vitalienbrüder aus der Ostsee zurückzogen, und vor 1400, als Störtebeker und seine Gefährten in Hamburg hingerichtet wurden.
Zu dieser Zeit, also um das Jahr 1400, lag die Verteidigung der Stadt ausschließlich in Händen der Bürger. Sie hatten den Einfluss des Erzbischofs weitgehend zurückgedrängt, und die Adelsfamilien waren im Laufe des 14. Jahrhunderts wieder aus der Stadt ausgezogen.5 Die führenden Familien der Fernkaufleute hatten mit der Ratsverfassung das Regiment in der Stadt übernommen und eine vom Landesherrn unabhängige Selbstverwaltung aufgebaut. Der Rat, bestehend aus anfangs vier, später zwei Bürgermeistern sowie jeweils zwei Gerichtsherren und zwei Kämmerern, lenkte weitgehend eigenständig die Geschicke der Stadt. Zur Bildung einer Bürgerwehr konnte er auf die in Ämtern zusammengefassten Kaufleute und Handwerker zugreifen, die sich in ihren Amtsstatuten verpflichtet hatten, dem Rat zu folgen, wenn es die Not erforderte.6 Diese Verpflichtung findet sich auch wieder im Bürgereid, gemäß dem jeder neu aufgenommene Bürger und auch die Bürgersöhne unter anderem schwören mussten, sich „mit guter Rüstung zu versehen“7, oder wie die Formel 1623 lautete: Ich „will mich auch mit guter Wehr und Waffen, wo ich aufgestellt bin, versehen und will den Quartierherren und Rottmeistern gebührlichen Gehorsam leisten.“8 Jedes Jahr am 27. Dezember, dem ersten Tag nach Weihnachten, wurde an diese Pflicht erinnert, indem vor der im Rathaus versammelten Bürgerschaft die so genannte „Willkür“ der Stadt Buxtehude, d. h. die von der Stadt selbst erlassene Satzung, verlesen wurde. Darin heißt es unter der Überschrift „Von der Wehre und Rüstungk“: „Ein jeder Mann soll zu der Stadt Notdurft seine Bewaffnung und Rüstung mit allem Zubehör einsatzbereit halten, damit er sie, wenn es die Not erfordert, gebrauchen kann, wie das ein jeder, da er Bürger geworden, in seinen Eid genommen, dessen ein Rat einen jeden hiermit will ermahnt haben.“9
Damit schließt sich der Kreis zum ältesten Dokument der Schützengilde, der Schützenordnung von 1594, deren 25. Artikel lautet: „Es soll ein jeder Schütze, der sich in diese Gesellschaft begeben hat, seine Büchse, sowohl im Winter, wenn man nicht schießt, als auch im Sommer, stets einsatzbereit haben. Und es sollen die Schaffer das ganze Jahr, so oft sie wollen, herumgehen und die Büchsen besichtigen. Wenn jemand gefunden wird, der seine Büchse nebst Pulver und Blei nicht bereit hat, der soll 8 Schillinge in die Schützenkasse zahlen.“10
Wie aus der Präambel der Schützenordnung hervorgeht, war es schon seit langem Brauch, „dass man die junge, angehende Mannschaft in Friedenszeiten mit Schießen nach der Scheibe anrüstet und exerziert, damit dieselbe in Zeit des Kriegs desto besser gebraucht werden kann.“11
Dass die Stadt bewaffnete Kämpfer zu stellen hatte, wird schon 1325 in einem Bündnisvertrag mit dem Bremer Domkapitel und den Städten Bremen und Stade deutlich. Darin verpflichtete sich Buxtehude, im Kriegsfall acht Bewaffnete zu stellen.12 In einem Bündnisvertrag der Hanse, der Tohopesate von 1418, sagte Buxtehude zu, die verbündeten Städte mit zwei Bewaffneten und zwei Schützen zu unterstützen.13 Dies ist die erste Nennung von Schützen in Buxtehude, wobei davon auszugehen ist, dass es sich um Armbrustschützen handelte. 1442 werden abermals Schützen erwähnt. In diesem Jahr verbündeten sich der Bremer Erzbischof Gerhard III. und die Städte Bremen, Stade und Buxtehude zur Aufrechterhaltung des Landfriedens und Eindämmung des Fehdewesens. Buxtehude versprach, 30 gewappnete Schützen zu stellen.14 Auch in Estebrügge gab es Schützen. 1459 verpflichtete sich das Kirchspiel an der Este, der Stadt Buxtehude 40 Schützen zu Hilfe zu schicken, wenn es nötig wäre und die Stadt dies begehre.15
Im 15. Jahrhundert änderte sich die Kriegstechnik. Zur Armbrust gesellte sich die Büchse. Neben dem Aufgebot der Ritterschaft sowie der Landwehr der Bürger und Bauern wurden jetzt zunehmend Landsknechtsheere zur Kriegsführung eingesetzt, so z. B. die so genannte Schwarze Garde, eine etwa 4000 Mann starke Söldnertruppe, welche die Herzöge von Sachsen-Lauenburg 1499 in einer Fehde gegen den Bremer Erzbischof Johann Rode angeworben hatten und bei deren Durchzug, das Alte und das Neue Kloster zerstört wurden.16 Im 16. Jahrhundert kam es infolge der Reformation in ganz Deutschland zu kriegerischen Konflikten, in die auch der Norden einbezogen war. In Bremen, Stade und Hamburg hatte die Reformation bereits 1522/1523 mit den ersten protestantischen Predigten Eingang gefunden. In Buxtehude ließ der Rat erstmals im Jahr 1541 einen lutherischen Prediger zu.17
Da der Landesherr Erzbischof Christoph aus dem Hause Braunschweig-Wolfenbüttel katholisch blieb und versuchte, mit militärischen Mitteln die alte Religion wieder einzuführen, entstand für die Städte eine bedrohliche Situation. Im Konflikt mit Erzbischof Christoph schlossen sich 1534 das Bremer Domkapitel mit Bremen, Buxtehude und der Ritterschaft zusammen, um notfalls Truppen gegen den Landesherrn einsetzen zu können.18 Von 1546 bis 1547 führte Kaiser Karl V. Krieg gegen die seit 1531 im Schmalkaldischen Bund zusammengeschlossenen prostestantischen Reichsstände. Bremen entging nur knapp der Eroberung durch Christoph von Wrisberg und Erich II. von Calenberg. Im Alten Land war 1548 und 1552 die unter dem Grafen Albrecht von Mansfeld auf protestantischer Seite kämpfende Landsknechtstruppe einquartiert.19
Angesichts dieser Gefahren begann Buxtehude im 16. Jahrhundert seine Befestigungsanlagen zu verstärken. So wird die Bauzeit des Marschtorzwingers aufgrund eines in der Ostfront vermauerten Steins mit dem Stadtwappen und der Jahreszahl 1539 in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts datiert.20 Beim Linah-Zwinger in der Nordostecke der Stadt konnte als Fällzeit der Gründungspfähle exakt das Winterhalbjahr 1552/53 bestimmt werden.21 Bei den neuen Zwingern handelte es sich um Festungstürme, die für die Verteidigung mit Feuerwaffen errichtet worden waren. Schießscharten mit ins Mauerwerk eingelassenen Rauchabzügen sind ein deutlicher Hinweis darauf. In dieser Zeit werden sich die Buxtehuder Schützen mit „Rohren und Büchsen“, wie die Feuerwaffen genannt wurden, ausgerüstet und ihren Gebrauch geübt haben. Darauf deutet auch das in der Schützenordnung von 1594 erwähnte Schießen nach der Scheibe hin, damals typisch für Schießübungen mit dem Gewehr. Da die Schützen innerhalb des städtischen Militäraufgebots gewissermaßen eine Elitetruppe bildeten, musste die Handhabung der neuen und auch für den Schützen nicht ungefährlichen Waffen sorgfältig eingeübt werden. Dies ist in der Schützenordnung von 1594 durch detaillierte Bestimmungen zu den Schießübungen und dem Königsschießen geregelt: Die Leitung der Gilde haben vier Schaffer inne. Sie teilen die Schützen ein in vier Quartiere. Ab dem ersten Sonntag nach Ostern bis Ende September gelangt reihum jeweils ein Quartier zum Schießen. Am Ende der Saison findet das Königsschießen statt. Neben diesen Vorschriften gibt es aber auch Maßregeln für den geselligen Umgang miteinander bis hin zu Ermahnungen zu gottesfürchtiger Lebensweise, Verpflichtung zum Beistand bei Feuersnot und Teilnahme an Bestattungen von Gildemitgliedern und deren Angehörigen. Die Wertschätzung der Schützen durch die Obrigkeit zeigte sich auch darin, dass der Rat den Schützen ein eigenes Haus für ihre Schießübungen hatte bauen lassen.22 Dieser Schützenhof lag nordwestlich vor der Stadt an der heutigen Einmündung der Konopkastraße in den Schützenhofsweg.
Der Vogel war das typische Ziel für das Schießen mit der Armbrust. Das Vogelschießen war außer Gebrauch geraten, wie im Verlauf eines von 1510 bis 1587 währenden Streits zwischen Buxtehude und dem Amt Moisburg um das Hohe Moor bezeugt ist. Um ihre Besitzansprüche am Hohen Moor zu untermauern, stellten die Buxtehuder um 1580 eine Liste von 73 Punkten zusammen. Unter anderem heißt es dort unter Punkt 25 und 26: „daß in vorzeiten die von Buxtehude auf der Heitlohe23 haben den Vogel oder Papagoien abgeschossen“ und dass sie „nach solchem Abschuß“ ihre Grenze abgegangen sind.24 Letzteres belegt den in früheren Zeiten üblichen Schützenumzug als symbolische Markierung der Feldmark.25 Dass die Buxtehuder das Vogelschießen längere Zeit nicht praktiziert hatten, ist auch der neu aufgesetzten Vogelschussordnung von 1609 zu entnehmen. In Artikel 1 heißt es: Das Vogelschießen sei „allhier vorzeiten gebräuchlich gewesen, aber nun eine geraume Zeit hero zu Ruhe gestanden“. Warum das Vogelschießen wieder eingeführt wird, erläutert die Präambel: Es sei „in den benachbarten Städten von alters hergebracht, daß man die junge angehende Mannschaft in Friedenszeiten mit Schießung nach dem Vogel anrüstet und exerziert, damit dieselbe in Zeit des Kriegs desto besser gebraucht werden könne“. Zu diesem Zweck sei vorm Geesttor auf dem Kamp beim Ziegelhof eine neue Vogelstange aufgerichtet worden, also an der südlichen Grenze des Stadtgebiets. Während die Schützenordnung von 1594 das Schützenwesen umfassend regelt, enthält die Vogelschuss-Ordnung im Wesentlichen nur die Bestimmungen für den Ablauf des Schießwettbewerbs. Bei der Wiedereinführung des Vogelschießens scheint es weniger um das militärische, sondern mehr um das Vergnügliche des ausgesetzten Wettbewerbs gegangen zu sein.
Damit war die Richtung in die Zukunft gewiesen: Durch den Aufbau von stehenden Heeren nach dem Dreißigjährigen Krieg sowie die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im 19. Jahrhundert verlor das Schützenwesen nach und nach seinen Wehrcharakter und entwickelte sich zum reinen Sportschießen.26 Im Mittelpunkt stehen heute der Schießwettbewerb und die Geselligkeit. Haben sich die Inhalte des Schützenwesens auch geändert, so blieben die tradierten Formen mit erstaunlicher Konstanz erhalten.27 Bis zur Umwandlung in einen eingetragenen Verein im Jahr 1936 war die Buxtehuder Schützengilde eine von der Stadt mit besonderem Recht ausgestattete Vereinigung. Die Schützenordnung von 1594 und die Vogelschuss-ordnung von 1609 sind nie außer Kraft gesetzt, sondern lediglich durch zahlreiche, auf Mitgliederversammlungen beschlossene Änderungen modifiziert worden. Letztlich gelten sie immer noch und bilden auch weiterhin die historische Grundlage für die Pflege des althergebrachten Schützenbrauchtums.
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1Detlev Ellmers, Hafenbau, in: Europäische Technik im Mittelalter 800 bis 1400. Tradition und Innovation. Ein Handbuch, herausgegeben von Uta Lindgren, Berlin 1996, S. 105–110; hier S. 110.
2 Karl Koppmann u.a. [Hg.], Die Recesse und andere Akten der Hansetage von 1256 bis 1530, Leipzig 1870ff., Bd. I,1, S. 217ff., Nr. 287: Recess zu Rostock – 1363 Febr. 5, hier: S. 219, Punkt 23.
3 Arend Mindermann, Zur Topographie städtischer Adelshöfe in der mittelalterlichen landesherrlichen ,Stadtplanung‘. Versuch einer Typisierung am Beispiel niedersächsischer Städte, in: Arnd Reitemeier und Uwe Ohainski (Hg.), Aus dem Süden des Nordens. Studien zur niedersächsischen Landesgeschichte für Peter Aufgebauer zum 65. Geburtstag (Veröffentlichungen des Instituts für historische Landesforschung der Universität Göttingen, Band 58), Bielefeld 2013, S. 355–388; hier S. 376–382.
4 Helmut Roscher, Buxtehude. Heimatstadt und Landschaft, in: 400 Jahre Buxtehuder Schützengilde, Festschrift, Buxtehude 1939, S. 18–25; hier S. 21.
5 J. F. Heinrich Müller, Dorf und Stadt Buxtehude. Die Grundzüge ihrer historischen Entwicklung im 13. und 14. Jahrhundert, in: Stader Jahrbuch 1984, Neue Folge Heft 74, Stade 1984, S. 37–77; hier S. 77ff.
6 Margarete Schindler, Buxtehude. Studien zur mittelalterlichen Geschichte einer Gründungsstadt, Wiesbaden 1959, S. 41.
7 Stadtarchiv Buxtehude, Rep. StV., Fach 17, Nr. 5b: „Die von der Juristen-Fakultät zu Helmstedt erbetene Rechtsbelehrung wegen des gewöhnlichen Bürgereides, dessen Leistung die Bürgersöhne verweigert haben“, 1622; darin die Formel des Bürgereides von 1570.
8 Stadtarchiv Buxtehude, Das Buxtehudische Stadtbuch, darin: „Bürger-Eydt“, S. 117; der zitierte Text ist ins Hochdeutsche übertragen, ebenso wie die im Folgenden zitierten niederdeutschen oder frühneuhochdeutschen Textstellen.
9 Ebenda, darin: „Der Stadt Buxtehude Willköhr“, S. 46.
10 Schützengilde der Stadt Buxtehude von 1539 e. V., Schützen-Chronik der Stadt Buxtehude, genannt der „Schweinslederne Band“, S. 10–10 Rückseite.
11 Ebenda, S. 1.
12 Urkundenbuch der Stadt Stade, bearbeitet von Jürgen Bohmbach, Urkunde Nr. 73 vom 26. Mai 1325, S. 67f.
13 Hansisches Urkundenbuch, bearbeitet von Karl Kunze, Band VI, 1415–1433, Leipzig 1905, Nr. 70; hier S. 90.
14 Staatsarchiv Stade, Dep. 1 Buxtehude, Nr. 80, 13. März 1442
15 Luneberg Mushard, Chronicon buxtehudense. D[as] i[st] Kurtze, doch wahrhaffte Beschreibung der guten und alten löblichen Hanse-Stadt Buxtehude, Bremen 1706, S. 71.
16 Heinz-Joachim Schulze, Das Alte Kloster und seine Geschichte, in: 1196 – 1296 – 1996. 800 Jahre Altes Kloster und 700 Jahre St.-Petri-Kirche, (Buxtehuder Notizen 6), gemeinsam herausgegeben von der Stadt Buxtehude und der Stadtsparkasse Buxtehude, Buxtehude 1996, S. 17–106; hier S. 65f.
17 Ebenda, S. 68.
18 Matthias Nistal, Die Zeit der Reformation und der Gegenreformation und die Anfänge des Dreißigjährigen Krieges (1511–1632), in: Geschichte des Landes zwischen Elbe und Weser, im Auftrag des Landschaftsverbandes der ehem. Herzogtümer Bremen und Verden herausgegeben von Hans-Eckhard Dannenberg und Heinz-Joachim Schulze unter Mitarbeit von Michael Ehrhardt und Norbert Fischer, Band III Neuzeit, Stade 2008, S. 1–158; hier S. 25.
19 Ebenda, S. 52–54; Hinrich Hauschildt, Zur Geschichte der Landwirtschaft im Alten Land. Studien zur bäuerlichen Wirtschaft in einem eigenständigen Marschgebiet des Erzstifts Bremen am Beginn der Neuzeit (1500–1618), Band 1, Hamburg 1988, S. 673–680; Peter Suhr, Gründung der Schützengilde von Estebrügge und Umgegend von 1612 e.V. Gündungschronik zum 400-jährigen Bestehen, in: 400 Jahre Schützengilde von Estebrügge und Umgegend e. V. 1612–2012, herausgegeben von der Schützengilde von Estebrügge und Umgegend von 1612 e. V., Estebrügge 2012, S. 44f. und S. 48.
20 Margarete Schindler, Die Geschichte des Marschtorzwingers im Rahmen der Buxtehuder Stadtbefestigung, in: Fundort Buxtehude. Ein archäologischer Rundgang durch die Stadt (Buxtehuder Notizen 1), gemeinsam herausgegeben von der Stadtsparkasse Buxtehude und der Stadt Buxtehude, Buxtehude 1986, S. 114–139; hier S. 130.
21 Rolf Bärenfänger und Diether Ziermann, Ausgrabungen am Linah-Zwinger in Buxtehude, in: Fundort Buxtehude. Ein archäologischer Rundgang durch die Stadt (Buxtehuder Notizen 1), gemeinsam herausgegeben von der Stadtsparkasse Buxtehude und der Stadt Buxtehude, Buxtehude 1986, S. 68–74; hier S. 74.
22 Schweinslederner Band, wie Anm. 10, S. 1f.
23 Nicht lokalisierbares Flurstück in der südöstlichen Ecke des Stadtgebiets in oder beim Hohen Moor.
24 Stadtarchiv Buxtehude, Rep. StV., Fach 22, Nr. 3: „Streitsache zwischen Herzog Otto zu Braunschweig-Lüneburg zu Harburg und dem Rat der Stadt Buxtehude wegen der Grenzen und dem Hohen Moor zwischen Moisburg, Buxtehude und Immenbeck“, Bd. I; siehe dazu auch J. F. Heinrich Müller, Der Streit zwischen der Stadt Buxtehude und dem Amt Moisburg um das Hohe Moor 1510–1587, in: Heimatliches Buxtehude, Band IV, im Auftrage des Heimatvereins Buxtehude herausgegeben von Helmut Roscher und Karl E. Fick, S. 171–201.
25 Sigurd Graf von Pfeil, Schützenwesen und Schützenfeste in Niedersachsen, Göttingen 1975, S. 4; zu den Buxtehuder Schützenordnungen siehe S. 153f.
26 Michael Paetzold, Das deutsche Schützenwesen, in: Stadt im Wandel. Kunst und Kultur des Bürgertums in Norddeutschland 1150–1650, Ausstellungskatalog, Band 1, herausgegeben von Cord Meckseper, Stuttgart/Bad Cannstatt 1985, S. 427.
27 Sigurd Graf von Pfeil, wie Anm. 25, S. 5.